Fort- und Weiterbildung

Aus, weiter und fort:
auf der Bildung basiert unser ganzes Wissen und Können

Bildung im Allgemeinen dazu Aus-, Weiter- und Fortbildung machen den guten Arzt, den hochqualifizierten Spezialisten. Auch die Erfahrung zählt. Die sich immer schneller entwickelnde Technik, die ständig wachsenden Anforderungen an die Diagnostik, die sich weiter abzeichnenden Spezialisierungen stellen uns Radiologinnen und Radiologen vor immer grösser werdende Herausforderungen. Die Weiter- und Fortbildung unserer Mitglieder ist eines unserer Hauptanliegen.

Ärztinnen und Ärzte durchlaufen in ihrer Karriere drei grundsätzliche Phasen: die Aus-, die Weiter- und die Fortbildung. Laufen Aus- und Weiterbildung in einem vorgegeben zeitlichen Rahmen ab, so bleibt die Fortbildung ein nie endendes Bestreben, immer auf dem neuesten Stand des medizinischen Wissens und Könnens zu sein.

Ausbildung
An der medizinischen Fakultät einer Universität erlenen die Studierenden die Grundlagen des Arztberufes. Nach dem Staatsexamen und dem Erwerb des Eidgenössischen Arztdiploms sind sie berechtigt, unselbstständig in einem Spital oder in einer Arztpraxis zu arbeiten.

Weiterbildung
Ärztinnen und Ärzte, die sich spezialisieren möchten und/oder selbstständig arbeiten wollen, brauchen zwingend einen von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzten (FMH) anerkannten Weiterbildungstitel. In der Schweiz können im Rahmen einer Weiterbildung rund 45 Facharzttitel erworben werden. Einer davon ist der des Radiologen, der Radiologin. Die Weiterbildungsordnung (WBO) regelt Zuständigkeiten und Anerkennungen der verschiedenen Weiterbildungsstätten.

Fortbildung
Auf kaum einem anderen Gebiet geht die Forschung so rasant voran wie in der Medizin. Um in Theorie und Praxis stets ajour zu sein, verlangt der Arztberuf eine lebenslange Fortbildung.

Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) hat in Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachgesellschaften die Grundsätze und Rahmenbedingungen der ärztlichen Fortbildung definiert. So schreibt die Fortbildungsordnung (FBO) beispielsweise vor, dass jährlich 50 Credits strukturierter Fortbildung und 30 Credits Selbststudium erworben und nachgewiesen werden müssen, um ein Fortbildungsdiplom, welches drei Jahre gültig ist, zu erlangen.

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