Qualität

Strahlenschutz

Warum betreiben wir Strahlenschutz? Für die Behörden? Um die Audits zu bestehen? Um Zeit zu sparen?
Wir betreiben Strahlenschutz für unsere Patienten!

Die SGR-SSR legt grossen Wert darauf, allen Mitgliedern und Interessierten zu helfen, damit unsere Patienten die niedrigsten Strahlendosen wie möglich erhalten. Daneben ist die Bildqualität ein weiterer wichtiger Aspekt.

Sie SGR-SSR versucht auf verschiedenen Ebenen unseren Mitgliedern zu helfen um gesetztliche und organisatorische Hürden beim Strahlenschutz zu meistern. Wir vermitteln die Schnittstelle zwischen den Radiologen und den Behörden. Wir nehmen die Rückmeldungen unserer Mitglieder auf und versuchen dies politisch mit dem BAG zu diskutieren und gemeinsam umzusetzen.

Wesentliche Punkte der neuen Strahlenschutzverordnung

Die neue Strahlenschutzverordnung ist seit dem 01.01.2018 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen wurden vom BAG auf dessen Webseite zusammengefasst und veröffentlicht.

Aus der 500-seitigen Verordnung möchten wir Ihnen wir die wichtigsten Punkte kurz vor stellen:

 

Abschnitt 1

Einführung der klinischen Audits in der Radiologie (bei CT und durchleuchtungsgestützen interventionellen diagnostischen und therapeutischen Verfahren). Durchführung maximal alle fünf Jahre.

>> Strahlenschutzverordnung (StSV) Art. 41-43

Diese Audits werden nach einer Übergangsphase ab 2020 verpflichtend sein. Bitte planen Sie frühzeitig, wie Sie die Vorgaben in Ihren Betrieben erreichen können. Die SGR-SSR wird Sie bei Fragen unterstützen.

 

Abschnitt 2

Durchführung einer jährlichen Eigenevaluation und Erstellen eines Qualitätshandbuchs als Grundlage für die klinischen Audits. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten. 

>> StSV Art. 43, Art. 202 Abs. 4

Die SGR-SSR hat für die Mitglieder ein Qualitätshandbuch CT erstellt. Dieses ist in Prüfung beim Vorstand der SGR-SSR; es wird demnächst publiziert und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Abschnitt 3

Verstärkung der Rechtfertigung: 3-stufige Rechtfertigung (gemäss ICRP); Anwendung von Zuweiserrichtlinien.

>> StSV Art. 27-30, Art. 198

Die Radiologen sind weiterhin verpflichtet, die Indikation einer Röntgenuntersuchung nach Zuweisung durch strahlenkundige Zuweiser zu prüfen und neu Zuweiserrichtlinien einzuführen. Für diese werden wir Standards entwickeln, zusammen mit der SGR und dem BAG. Diese werden die klinischen Audits ab 2020 vereinfachen und den bürokratischen Aufwand der einzelnen Betriebe reduzieren.

 

Abschnitt 8

Medizinische Strahlenereignisse: interne Buchführung; regelmässige Auswertung in einer interdisziplinären Gruppe; Meldepflicht für Organ- oder Patientenverwechslung im Hochdosisbereich; Meldepflicht bei mässiger Organschädigung oder mässiger Funktionsbeeinträchtigung; Meldepflicht bei unvorhergesehen Expositionen von mehr als 100 mSv effektive Dosis.

>> StSV Art. 49-50, Art. 129

Es gibt kommerzielle Dosissoftwaresysteme, die sich jeder Anwender zulegen oder individuelle Lösungen umsetzen sollte. Sie werden durch die Medizinphysiker ihres Betriebes unterstützt. Die Mitglieder sind verpflichtet, dass Patienten mit hohen Organdosen klinisch nachbetreut werden. Dafür ist eine enge Kooperation zwischen den Medizinphysikern und den Radiologen notwendig.

 

Abschnitt 9

Tieferer Dosisgrenzwert für die Augenlinse von 20 mSv pro Kalenderjahr, gilt ab dem 1. Januar 2019.

>> StSV Art. 56 Abs. 3, Art. 202 Abs. 3

Dies ist eine deutliche Senkung des Dosisgrenzwertes gegenüber der alten Gesetzgebung.

 

Abschnitt 10

Fortbildungspflicht: alle fünf Jahre; Erstellung eines betriebsinternen Konzepts; Umsetzung durch Strahlenschutz-Sachverständige.

>> StSV Art. 175

Dieser relevante Schritt betrifft nicht nur Radiologen, sondern Personal wie MTRA und andere: also alle, die mit Röntgenstrahlen zu tun haben oder radiologische Anmeldungen vornehmen. Wir werden, mit der SGR-SSR ein e-learning-Tool entwickeln – falls sich dieses in Tests bewährt, werden wir dieses System allen Mitgliedern zur Verfügung stellen können. Bitte beachten Sie, dass der Fortbildungsaufwand mit 8 x 45 Minuten/Person hoch ist.

 

Abschnitt 16

Interventionelle Radiologie: Extremitätendosimeter im Hochdosisbereich; doppelte Dosimetrie für Personen, die sich in unmittelbarer Nähe der Patienten aufhalten.

>> Dosimetrieverordnung Art. 9 Abs. 3, Art. 12

Viele Institute werden bereits bemerkt haben, dass die doppelte Dosimetrie einen erheblichen organisatorischen und ökonomischen Mehraufwand für die Praxen und Institute bedeutet. Sollten Sie praktische Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

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