Die Schweizerische Gesellschaft für Radiologie bietet folgende Möglichkeiten einer Mitgliedschaft an: Sie haben die Wahl
Ordentliche Mitgliedschaft
Als ordentliche Mitglieder werden Ärztinnen und Ärzte aufgenommen, welche ihre Tätigkeit hauptsächlich in der Schweiz ausüben, einen eidgenössischen oder einen anerkannten äquivalenten ausländischen Facharzttitel für Radiologie besitzen und von zwei Paten (ordentliche Mitglieder der SGR-SSR) zu Aufnahme empfohlen werden.
Die Aufnahme erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Ordentliche Mitglieder sind bei der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
Ausserordentliche Mitgliedschaft
Als ausserordentliche Mitglieder können aufgenommen werden:
– Wissenschaftler mit Aktivität in einem der Radiologie verwandten Gebiet.
– im Ausland tätige Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie.
– ordentliche Mitglieder, die einen Auslandaufenthalt von mindestens einem Jahr absolvieren.
– Ärztinnen und Ärzte anderer Fachdisziplinen
– Ärztinnen und Ärzte ohne Facharzttitel, bzw. ohne anerkannte Weiterbildung in Radiologie.
– Mitarbeiter medizintechnischer und pharmazeutischer Firmen
Die Aufnahme erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Ausserordentliche Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt.
Seniormitglied
Ordentliche oder ausserordentliche Mitglieder können nach vollständiger Aufgabe ihrer beruflichen Tätigkeit auf Antrag Seniormitglieder werden. Seniormitglieder sind bei der Mitgliederversammlung stimmberechtigt, sofern sie vorher ordentliche Mitglieder waren.
Juniormitglied
Assistenzärztinnen und Assistenzärzte können für die Zeit ihrer Weiterbildung zum Facharzt Radiologie Juniormitglied werden. Die Juniormitgliedschaft erlischt mit der Erlangung des Facharzttitels oder mit Abbruch der Weiterbildung.
Die Mitgliedschaft als Juniormitglied erfolgt auf Antrag. Dieser muss von zwei Paten (ordentliche Mitglieder der SGR-SSR) zur Annahme empfohlen werden. Die Aufnahme erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Juniormitglieder sind bei der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Ausgenommen sind Geschäfte, welche berufspolitische Angelegenheiten (namentlich auf dem Gebiet der Weiterbildung) betreffen.
Fachleute für medizinisch-technische Radiologie/MTRA
Als medizinisch-technische Mitglieder können aufgenommen werden:
- Berufstätige Radiologiefachpersonen mit einem in der Schweiz anerkannten Diplom.
- Studierende, welche bei einem anerkannten Schweizer Bildungsanbieter für Fachleute für Medizinisch-
Technische Radiologie in Ausbildung stehen.
Die Aufnahme erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Mitgliederbeiträge