Newsletter 2017.5 – Spezial
Wichtige Mitteilung an alle Mitglieder der SGR-SSR zum zweiten Tarifeingriff des Bundesrates
Liebe Kolleginnen und Kollegen
In den letzten Wochen hat das Ressort Tarife zusammen mit dem Vorstand die Folgen des zweiten Tarifeingriffs, welcher Ende März 2017 durch den Bundesrat kommuniziert wurde, für die Radiologie intensiv analysiert. Die Unterlagen zum Tarifeingriff respektive die „Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung (Entwurf; veröffentlicht am 21.3.2017)“ können unter folgender Internetadresse bezogen werden: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-revisionsprojekte/aenderung-verordnung-festlegung-anpassung-tarifstrukturen-krankenversicherung.html
Das Bundesamt für Gesundheit plant, den in diesen Dokumenten beschriebenen ambulanten TARMED Tarif BR 1.09 per 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen.
Dieser zweite Tarifeingriff hat für die Radiologie weitreichende Folgen und ist nach unserer Beurteilung weder inhaltlich noch betriebswirtschaftlich sachgerecht. Der Eingriff führt nicht nur zu einer Senkung der Vergütung der ambulanten Leistungen nach TARMED, sondern er reduziert, durch die Streichung der Leistung im engeren Sinne (LieS) in den Sparten CT und MRI, die ärztliche Leistung von uns Radiologinnen und Radiologen auf die Erstellung des Befundes. Dieser Grundsatz widerspiegelt unsere Tätigkeit nicht, und ist nach entsprechenden juristischen Abklärungen auch nicht vereinbar mit dem Krankenversicherungsgesetz.
Die SGR-SSR hat bereits eine detaillierte Stellungnahme zur Verordnung im Rahmen des offiziellen Vernehmlassungsverfahrens, welches bis zum 21. Juni 2017 dauert, verfasst. Die Vernehmlassung ist im Moment der einzige Weg, wie die Einführung des geplanten Tarifeingriffs per 1. Januar 2018 beeinflusst werden kann.
Die offizielle Stellungnahme der SGR-SSR zum zweiten Tarifeingriff, welche dieser Mitteilung beiliegt, wurde am 12. Mai 2017 beim Bundesamt für Gesundheit BAG eingereicht. Die Stellungnahme beinhaltet ein juristisches Gutachten, welches Sie ebenfalls als Beilage finden. (Alle Dokumente finden Sie auch in Ihrer MyUserArea unter MyMessages)
Leider gibt es von der Stellungnahme und der Beilage nur eine Version in deutscher Sprache.
Unsere Stellungnahme wird begleitet von diversen Massnahmen, welche darauf abzielen, Unterstützung für unsere Anliegen von anderen Fachgesellschaften, Verbänden, Versicherern und von der Politik zu erwirken. Auch Sie können uns unterstützen, wenn Sie Kontakt haben zu Entscheidungsträgern und wichtigen Führungspersonen im Gesundheitswesen. Machen Sie sie diese Personen auf die Folgen des geplanten Tarifeingriffs aufmerksam und erklären Sie ihnen unsere Position!
Sie können auch gerne eine persönliche Stellungnahme zur geplanten Verordnung verfassen und diese im Rahmen des Vernehmlassung beim BAG einreichen. Für Details bezüglich der Einreichung Ihrer Stellungnahme können Sie sich an unsere Geschäftsstelle wenden. Wir bitten Sie Ihre Stellungnahme mit uns zu koordinieren, damit wir uns nicht gegenseitig widersprechen.
Ob wir mit unseren Argumenten das Inkrafttreten der Verordnung in der jetzigen Form beeinflussen können, entscheidet sich auf dem politischen Parkett. Aus diesem Grund beurteilen wir den Erfolg einer öffentlichen Pressekampagne als nicht zielführend und raten dringend davon ab, sich proaktiv in der Presse zu exponieren. Falls Sie jedoch Anfragen von der Presse oder anderen Medien zur Haltung der SGR-SSR zum Tarifeingriff bekommen, bitten wir Sie mit uns oder der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen. Ein geeinigtes Auftreten der SGR-SSR ist jetzt wichtig!
Im Namen der SGR-SSR bedanken wir uns für Ihre Unterstützung und stehen für Fragen gerne zur Verfügung!
Freundliche Grüsse
| Prof Dr. Dominik Weishaupt | Dr. Tarzis Jung |
| Präsident SGR-SSR | Leiter Ressort Tarife |