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Erfassung von Vertebroplastik und Kyphoplastik im SPINE Register

Ab Februar 2022 müssen alle perkutanen Vertebro- und Kyphoplastiken, welche zur Behandlung von osteoporotschen Frakturen der Lenden- oder Brustwirbelsäule unter stationären Bedingungen durchgeführt werden, in einem speziellen Implantat-Register erfasst werden (SIRIS Spine Register). Die Pflicht zur Eingabe der Daten ist Resultat von Verhandlungen zwischen dem BAG und den orthopädischen Fachgesellschaften und ist die Basis, dass diese Eingriffe weiterhin über die obligatorische Krankenversicherung (OKP) abgerechnet werden können.

Die entsprechenden Unterlagen zur Erfassung der Daten im SIRIS Spine Register und weitere Unterlangen finden Sie hier:

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