Newsletter 2017.06
Liebe Kolleginnen
Liebe Kollegen
Wir blicken auf einen erfolgreichen SCR’17 mit über 1‘200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zurück! Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen allen für die Unterstützung bedanken!
Bevor für viele die verdienten Sommerferien beginnen, möchten wir Sie über einige wichtige Geschäfte informieren, welche unsere Gesellschaft betreffen.
Ich wünsche Ihnen eine sonnige Sommerzeit!
Beste Grüsse,
Prof. Dr. Dominik Weishaupt
Präsident SGR-SSR
Im Fokus:
- Zertifikate und Fotos vom SCR’17
- Tarife
- Prof. Dr. Yves Menu: Neuer Editor-in-Chief von European Radiology
- Totalrevision der Verordnungen im Strahlenschutz
- 2. Nationaler Strahlenschutztag in der Medizin am 21. September 2017 in Bern
- Umfrage des Ressort Strahlenschutz zum Thema „Erfassung und Auswertung von CT-Dosisdaten“
- Praxislaboratorium
Zertifikate und Fotos vom SCR’17
Die Teilnahmezertifikate des SCR’17 sind in Ihrer MyUserArea verfügbar und können dort eingesehen, abgespeichert oder gedruckt werden. Bei Problemen mit dem Zertifikat wenden Sie sich bitte an info@radiologiekongress.ch
Ein Link zur Fotogallerie wurde an alle Kongressteilnehmer ausgesendet.
Tarife
Die Vernehmlassung zum zweiten subsidiären Tarifeingriff des Bundesrates ist abgeschlossen. Die politischen Parteien, die GDK und der Krankenkassenverband curafutura haben sich hinter den bundesrätlichen Eingriff gestellt. Die Stellungnahme von santésuisse ist ambivalent. Santésuisse bevorzugt einen Tarif mit Pauschalen. Klar gegen den subsidiären Eingriff des Bundesrates haben H+, die fmCh und die FMH Stellung genommen.
Die SGR-SSR hat Verständnis geäussert für eine Weitergabe der Produktivitätsfortschritte und einer entsprechenden Anpassung der Tarife der Bildgebung. Sie hat sich vehement gegen eine Streichung der Leistungen in ihrem Sinne bei den CT- und MRT-Untersuchungen ausgesprochen. Um unsere Stellungnahme den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens näher zu bringen, haben wir uns mit mehreren Versicherern, H+ und der FMH getroffen.
Die SGR-SSR hat sich zusammen mit diversen medizinischen Fachgesellschaften und kantonalen Ärztegesellschaften der neu gegründeten „Allianz für Versorgungssicherheit SOS-Santé“ angeschlossen. Das Ziel dieses Verbundes ist die Kommunikation der Folgen des Tarifeingriffs in der Politik und in der breiten Öffentlichkeit.
Ob überhaupt und in welchem Ausmass der revidierte Tarif TARMED BR 1.09 eingeführt wird, ist unklar. Es ist auch Spekulation, ob das Urteil des Luzerner Verwaltungsgerichts von Mitte Juni 2017 den Bundesrat in seiner Entscheidung beeinflussen wird.
Allgemein wird davon ausgegangen, dass die Entscheidung des Bundesrates bezüglich dem zweiten Tarifeingriff bis spätestens Mitte August 2017 kommuniziert wird.
Mitte August 2017 steht ein Termin der SGR-SSR zusammen mit santésuisse und der fmCh beim Bundesamt für Gesundheit an. Bei diesem Treffen werden wir nochmals auf die Fehler des Tarifeingriffs in der Bildgebung hinweisen und einen neuen Tarif mit pauschalisierten Einzelleistungen vorschlagen. Ziel unserer Verhandlungen bleibt, einen Pauschalentarif für die Sparten CT und MR zu erreichen.
Ziel des Projekts TARCO
Das Projekt TARCO verfolgt folgende Ziele:
Eine gesetzeskonforme betriebswirtschaftliche und sachgerechte Tarifstruktur. Obwohl von den angeschlossenen Gesellschaften als sinnvoll erachtet, werden die Leistungen in Pauschalen abgebildet.
Ziel ist es, einen in der FMH konsensfähigen ambulanten Tarifvorschlag per 31. Dezember 2017 einzureichen.
Prof. Dr. Yves Menu: Neuer Editor-in-Chief von European Radiology
Es freut uns mitzuteilen, dass unser Ehrenmitglied Prof. Dr. Yves Menu (Paris/FR) als neuer Editor-in-Chief des European Radiology Journal gewählt wurde. Prof. Dr. Yves Menu übernimmt diese Position von Prof. Dr. Maximilian Reiser.
Totalrevision der Verordnungen im Strahlenschutz
Der Bundesrat hat am 26. April 2017 revidierte Verordnungen im Strahlenschutz verabschiedet, welche am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der neuen Verordnungen finden Sie hier.
Nationaler Strahlenschutztag in der Medizin am 21. September 2017 in Bern
Am 21. September 2017 findet der 2. Nationale Strahlenschutztag in Bern statt. Das diesjährige Thema „Diagnostische Radiologie“ ist für unsere Mitglieder besonders interessant und wir möchten Ihnen die Teilnahme an dieser Fortbildung sehr empfehlen. Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Umfrage des Ressort Strahlenschutz zum Thema „Erfassung und Auswertung von CT-Dosisdaten“
PD Dr. Christina Heilmaier und Prof. Dr. Sebastian Schindera vom Ressorts Strahlenschutz werden eine Online Umfrage zum Thema „Erfassung und Auswertung von CT-Dosisdaten“ durchführen. Ziel der Umfrage ist es einen Überblick über die aktuell herrschende Praxis bezüglich der Erfassung und der Auswertung von CT-Dosisdaten in den radiologischen Praxen und Instituten zu gewinnen.
Wir dürfen Sie, falls Sie zur Teilnahme aufgefordert werden, um Ihre Unterstützung bitten und an der Umfrage teilzunehmen.
Praxislaboratorium
Im Newsletter Nr. 8 vom 8. November 2016 informierten wir über den obligatorischen Fähigkeitsausweis Praxislabor (FAPL), der ab 1. Jänner 2017 Voraussetzung für alle Ärztinnen und Ärzte ist, welche im Rahmen der Präsenzdiagnostik Laborleistungen zulasten von Versicherungen abrechnen wollen. Das SGR-SSR Mitglied Prof. Dr. Gustav Andreisek hat nun als einer der ersten Radiologen diesen FAPL Kurs besucht und das entsprechende Diplom erhalten. Er kann bei Bedarf bezüglich Erfahrungen hierzu angefragt werden (Kontakt).
Zudem hat Prof. Dr. Andreisek das Bundesamt für Gesundheit (BAG) um eine Stellungnahme gebeten bezüglich der Abrechnungsmöglichkeiten, da unklar war, ob basierend auf der sogenannten Analysenliste eine Verrechnung durch Ärztinnen und Ärzte mit dem Facharzttitel Radiologie überhaupt korrekt möglich ist. Die besagte Analysenliste erwähnt nämlich «Grundversorger» und enthält eine sogenannte «Erweiterte Liste für Ärzte oder Ärztinnen mit bestimmten Weiterbildungstiteln». Der Weiterbildungstitel Radiologie ist dabei aber leider nicht explizit genannt. Das BAG bejaht die Abrechnungsmöglichkeit durch Radiologinnen und Radiologen, indem es wie folgt antwortet:
«Nach Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) erlässt das EDI eine Liste der Analysen mit Tarif. Diese enthält die durch die Krankenversicherer als Pflichtleistung zu vergütenden Laboranalysen. Dabei stellt die Analysenliste (AL) einen behördlich erlassenen Tarif dar. Dieser kommt jedoch nur bei ambulanter Behandlung zur Anwendung, bei stationärer Behandlung sind die Analysenleistungen grundsätzlich in der Pauschale inbegriffen.
Zugelassen für Analysen der Grundversorgung sind unter anderem und gemäss Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a KVV Praxislaboratorien eines Arztes oder einer Ärztin. Alle Ärzte und Ärztinnen dürfen Laboruntersuchungen im eigenen Praxislaboratorium in Form der Präsenzdiagnostik (nach Art. 54 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 KVV) abrechnen. Sie dürfen Analysen aus den Listen „Schnelle und Ergänzende Analysen“ in Rechnung stellen (siehe Beilage Analysenliste 01.01.2017, Seiten 94 bis 97)»
Das Praxislaboratorium ist räumlich und rechtlich Teil der Praxis des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin (Art. 54 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 KVV). Es wäre also nicht erlaubt, die Analysen im Spitallaboratorium durchzuführen. Wie bei allen andern zugelassenen Laboratoriumstypen muss die Laborleitung, also der praktizierende Arzt oder die praktizierende Ärztin, die Führung des Laboratoriums und die Verantwortung für die Durchführung der Analysen der eigenen Patienten und Patientinnen persönlich wahrnehmen. Bezugnehmend auf die Qualitätsvorgaben müssen die Ärzte und Ärztinnen über den Fähigkeitsausweis Praxislabor verfügen (http://www.kollegium.ch/de/weiter-und-fortbildung/faehigkeitsausweis-praxislabor-khm-fapl-khm).»
Zusammenfassung:
Dies bedeutet, dass in radiologischen Praxen mit eigenem Praxislaboratorium durch Radiologinnen und Radiologen, welche über einen FAPL verfügen, Laborleistungen zu Lasten der Versicherungen erbracht werden können.