1. Teilprüfung Radiologie
Die Anmeldung zur ersten Teilprüfung 2023 in Radiologie / Nuklearmedizin wird demnächst verfügbar sein.
Anmeldeschluss wird der 18.12.2023 sein.
Wir ersuchen um Verständnis dass Anmeldungen nach diesem Datum nicht möglich sind.
Alle erforderlichen Unterlagen müssen bis spätestens 18.12.2023 eingelangt sein.
Datum
10. März 2023 – Uhrzeit folgt später
Ort
Der Prüfungsort wird vorraussichtlich Lausanne sein.
Mitglieder: 350 CHF
Nicht-Mitglieder: 500 CHF
Gesamtprüfung 1.Fach (2b)
Mitglieder: 500 CHF
Nicht-Mitglieder: 700 CHF
Die reduzierten Mitgliedergebühren sind ausschliesslich aktiven Mitgliedern der SGR-SSR und der SGNM vorbehalten. Der Mitgliederstatus wird bei Anmeldung geprüft.
Unterlagen zur Vorbereitung
Beispielfragen
Gegenstandskatalog (Prüfung 2022)
Informationen für Prüfungskandidaten mit ausländischem Staatsexamen
Hinweise 1.TP Facharzt Radiologie und Nuklearmedizin
Gegenstandskatalog Italienisch (nur Radiologie):
Catalogo Materie 2022
- Bis 6 Wochen vor dem Datum der Prüfung werden 50% der Prüfungsgebühr rückerstattet.
- Ab 6 Wochen vor der Prüfung ist eine Kostenrückerstattung nicht möglich. (Bei Vorlage eines medizinischen Attest werden 50% der Prüfungsgebühr rückerstattet).
Prüfungssekretariat
Herr Erich Torreiter
Universitätsspital Zürich
examen@sgr-ssr.ch
Prüfungsanmeldung
Geschäftsstelle SGR-SSR
+41 (0) 31 951 00 84
examen@sgr-ssr.ch
Auskunft – Radiologie
Prof. Dr. Thomas Frauenfelder
Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie
Universitätsspital Zürich
Rämistrasse 100
8091 Zürich
Tel: 044 255 29 00
Fax: 044 255 44 43
Email Kontakt
Auskunft – Nuklearmedizin
Dr. Stefan Kneifel
Kantonsspital Graubünden
Nuklearmedizin
D1 Institute
Loëstrasse 170
7000 Chur
Tel: 081 2566486
Email Kontakt
Alle KandidatInnen sind verpflichtet ein gültiges COVID-Zertifikat bei der Prüfung vorzuweisen.
Vorgehen bei Rekursen
Diejenigen Kandidatinnen/Kandidaten, welche die Prüfung nicht bestanden haben und die schriftliche Mitteilung Ihres Prüfungsergebnisses anfechten wollen, haben diese Möglichkeit innerhalb von 60 Tagen bei der Einsprachekommission Weiterbildungstitel (EK WBT). Vorher wird ihnen jedoch geraten, vor Ort ihre falschen Antworten in den betroffenen Fächern anzuschauen und sie mit den richtigen Lösungen zu vergleichen. Zu diesem Zwecke sollten sie sich an das Prüfungssekretariat wenden. Das Kopieren der Resultate oder die Erstellung von Notizen ist dabei nicht erlaubt.
Ansonsten ist die Einsicht der Prüfungsergebnisse den Kandidaten nach der Prüfung nicht möglich.