Fort- und Weiterbildung

Informationen für Weiterbildner

Die Weiterbildung wird in einem Logbuch dokumentiert, welches in digitaler Form geführt wird. Das vom SIWF seit Herbst 2008 sukzessiv eingeführte Logbuch begleitet Assistenzärztinnen und -ärzte durch ihre gesamte Weiterbildung.

Mit der Revision des Weiterbildungsprogrammes (WBP) für den Facharzttitel Radiologie (inkl. der Schwerpunkte Pädiatrische Radiologie, Diagnostische Neuroradiologie und Invasive Neuroradiologie) wurde das Logbuch eingeführt. Es dokumentiert die Lernfortschritte und enthält u.a. den vollständigen Katalog durchzuführender diagnostischer, bzw. therapeutischer Massnahmen und Eingriffe. Alle Ärztinnen und Ärzte, welche eine anrechenbare Weiterbildung absolvieren wollen, müssen sich für die Führung des Logbuchs registrieren. Das E-Logbuch für die radiologische Weiterbildung mit den Schwerpunkten ist für alle verbindlich, die nach Juli 2015 ihren Facharzttitel einreichen.

Das Logbuch ist in die drei folgenden, separaten Formulare gegliedert:

1. Periodische Aufzeichnungen
Diese umfassen sämtliche während einer Weiterbildungsperiode an einer bestimmten Weiterbildungsstelle zu erhebenden persönlichen Daten. Für jede absolvierte Weiterbildungsperiode, bzw. -stelle, mindestens aber einmal pro Jahr, muss je ein vollständiges Dokument ausgefüllt werden.

2. FMH-Zeugnis
Das FMH-Zeugnis wird einmal jährlich und auf alle Fälle bei Abschluss einer Weiterbildungsperiode vom Leiter der Weiterbildungsstätte ausgefüllt. Er bestätigt darin, die periodischen Aufzeichnungen auf deren Richtigkeit kontrolliert zu haben. Im FMH-Zeugnis werden ausserdem die absolvierten Weiterbildungsperioden sowie die Anzahl der selbstständig durchgeführten Massnahmen und Eingriffe bestätigt. Es enthält das jährliche Evaluationsgespräch und die Beurteilung über die Anrechnung der Weiterbildungsperiode.

Hinweis: Beim Absolvieren eines Fremdjahrs ist das FMH-Zeugnis des entsprechenden (Fremd-)Fachgebiets zu verwenden.

3. Zusammenfassende Übersicht
Sie fasst die einzelnen Weiterbildungsperioden zusammen und ermöglicht am Schluss der Weiterbildungszeit die Weiterbildung gemäss den im Weiterbildungsprogramm formulierten Anforderungen formal nachzuweisen. (Es wird empfohlen, dieses Dokument fortlaufend nachzuführen.)
Mit dem Antrag auf Erteilung des Facharzttitels sind der Titelkommission (TK) die verschiedenen original-handschriftlich unterschriebenen FMH-Zeugnisse und die zusammenfassende Übersicht inklusive dem Nachweis der bestandenen Facharztprüfungen (1. und 2. Teilprüfung) einzureichen. (Die periodischen Aufzeichnungen enthalten die persönlichen Einträge des Weiterzubildenden und werden nicht an die FMH eingereicht. In begründeten Ausnahmefällen, z.B. zur Überprüfung von Einträgen bei Unstimmigkeiten, kann die Titelkommission jedoch Einsicht verlangen.)

Das Führen des Logbuchs ist für die gesamte Dauer der Weiterbildung obligatorisch. Ohne vollständig ausgefüllte FMH-Zeugnisse, in denen die im Weiterbildungsprogramm beschriebenen Anforderungen bestätigt sind, kann die Titelkommission den Facharzttitel nicht vergeben.

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