Die Ehrenmitglieder
Die Ehrenmitgliedschaft basiert auf einem Einladungsverfahren. Auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstandes kann die Mitglieder-Jahresversammlung Ärztinnen und Ärzte sowie Wissenschaftler, welche sich hervorragende Verdienste um das Wohl der Gesellschaft erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.