Allgemeines zur und über die Fortbildung
Forschung, Wissen und Praxis entwickeln sich in der Medizin schnell weiter. Deswegen ist die im Gesetz für Medizinal-Berufe (MedBG) als Berufspflicht verankerte, lebenslange Fortbildung eine unverzichtbare Voraussetzung, um kompetent den Arztberuf ausüben zu können.
Gemeinsam mit den Fachgesellschaften hat das SIWF die Grundsätze und Rahmenbedingungen der ärztlichen Fortbildung in der Fortbildungsordnung (FBO) reguliert. So sind beispielsweise jährlich 50 Credits nachweisbarer und strukturierter Fortbildung, sowie 30 Credits Selbststudium vorgeschrieben. Ein Credit entspricht einer Fortbildungsstunde von 45 bis 60 Minuten. Für Fortbildungsveranstaltungen hat das SIWF klare Kriterien für deren Anerkennung aufgestellt.
Die FMH hat in ihrer Fortbildungsordnung die Fortbildungspflicht für alle Ärzte mit Facharzttitel und Schwerpunkttitel festgelegt. Das aktuelle Fortbildungsprogramm für den Facharzt Radiologie wurde vom SIWF genehmigt und trat per 25. Januar 2017 in Kraft.
Für den Erhalt des Facharztes Radiologie sind jährlich 80 Credits nötig. 30 Credits können durch Selbststudium erworben werden und sind nicht nachweispflichtig. Von den verbleibenden 50 Credits müssen mindestens 25 Credits als fachspezifische Kernfortbildung geleistet werden. Maximal 25 Credits können aus erweiterten Fortbildungen erworben werden. Die Definitionen von den Begriffen finden Sie im erwähnten Fortbildungsprogramm. Natürlich ist es auch möglich, die erforderlichen 50 Credits pro Jahr als fachspezifische Kernfortbildung zu leisten.
Doppelfachärzte können sich auf dasjenige Fortbildungsprogramm konzentrieren, das ihrer aktuellen Berufstätigkeit am ehesten entspricht.
Die Fortbildungen müssen auf der überarbeiteten Fortbildungsplattform eingetragen werden. Diese Plattform führt Sie schnell zum gewünschten Fortbildungsdiplom. Die Plattform erreichen Sie unter folgendem Link: https://fbp2.fmh.ch/
Eine detaillierte Anleitung zur Funktionsweise finden Sie hier [.PDF]
Folgende Informationen sind ausserdem wichtig:
- Ein Teilzeitpensum berechtigt nicht zur Reduktion der Fortbildungspflicht: Fortbildung dient der Qualitätssicherung und dem Erhalt der ärztlichen Kompetenz, die auch bei Teilzeitarbeit vollständig gewährleistet sein müssen.
- Nach Wiederaufnahme der ärztlichen Tätigkeit nach einer Berufspause beginnt die Fortbildungspflicht erneut zu laufen.
- Die Fortbildungsordnung enthält keine Bestimmungen über eine Nachfortbildung oder eine reine Fortbildung für Wiedereinsteiger/-innen. Das Nachholen von Fortbildung im Folgejahr oder das Übertragen auf eine nächste Fortbildungsperiode ist nicht möglich.
- Wenn die geforderte Anzahl Credits (ohne Reduktionsgründe = 150; siehe auch myFMH) erreicht ist, können auf der Fortbildungsplattform die erworbenen und drei Jahre gültigen Diplome selber ausgedruckt werden.