Lehre und Weiterbildung der Radiologie in der Schweiz:
die ersten 50 Jahre
In ihren Anfängen befasst sich die Radiologie ausschliesslich mit der Röntgendiagnostik und der Röntgentherapie. In der Mitte des 20. Jahrhunderts kommen die Nuklearmedizin und neue Formen der Radiotherapie hinzu.
1926-1928 | Erste ausserordentliche Professuren für Medizinische Radiologie in der Schweiz: – Alfred Rosselet (Universität Lausanne, 1926) – Max Lüdin (Universität Basel, 1927) – Hans-Rudolf Schinz (Universität Zürich, 1928) |
1932 | Schaffung des Spezialarzttitels für Radiologie (Diagnostik und Therapie in drei Jahren). |
1934 | Radiologie wird eidgenössisches Unterrichtsfach für das Medizinstudium. |
1935 | Erster Lehrstuhl für Medizinische Radiologie (René Gilbert, Universität Genf). |
1939 | Verlängerung der Weiterbildungsdauer auf vier Jahre. |
1963 | Radiologie wird Prüfungsfach bei den eidgenössischen Medizinalprüfungen |
Lehre und Weiterbildung der Radiologie in der Schweiz:
die zweiten 50 Jahre
Die Evolution der Bildgebungstechniken und der Radiotherapie und der damit verbundene Wissensumfang bedingen eine stetige Verlängerung der Weiterbildung und führen schliesslich zur Definition der drei separaten Disziplinen
– Radiologie
– Nuklearmedizin
– Radioonkologie
– Radiologie
– Nuklearmedizin
– Radioonkologie
Die SGRNM setzt Marksteine in der Weiterbildungsqualität.
1964 | Neue Titel-Bezeichnung: Spezialarzt für Radiologie und Nuklearmedizin (fünf Jahre). |
1967 | Verlängerung der Weiterbildungsdauer auf sechs Jahre. |
1977 | Die SGRNM richtet als erste schweizerische Fachgesellschaft fakultative Prüfungen aus. |
1979 | Neue Titelbezeichnung: Spezialarzt FMH für Medizinische Radiologie, speziell Röntgendiagnostik (vier fachspezifische Jahre + 1). Es bleibt ein “tronc commun” mit der Nuklearmedizin und Radioonkologie. |
1987 | Das Bestehen der 1. und 2. Teilprüfung wird obligatorisch für die Erlangung des FMH-Diploms für den Spezialarzt Medizinische Radiologie. |
2001 | Schaffung des eidgenössischen Facharzttitels für Radiologie (fünf fachspezifische Jahre + 1) sowie separater Facharzttitel für Nuklearmedizin und Radioonkologie, ohne “tronc commun”. |
2009 | Die Weiterbildung für den Facharzttitel Radiologie besteht fortan – in Anpassung an die meisten europäischen Länder – aus fünf fachspezifischen Jahren. |
2010 | Im Rahmen der Bologna-Studienreform wird der Studentenunterricht in Radiologie durch die Masterprogramme der einzelnen Fakultäten definiert. Das Fach Radiologie wird – wie auch im eidgenössischen Staatsexamen – zunehmend als Transversaldisziplin integriert. |