Acht-Punkte-Charta
Die in der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie SGR-SSR organisierten Fachärztinnen und Fachärzte handeln nach den folgenden Grundsätzen (Acht-Punkte-Charta):
1 | Das Wohl des Patienten steht immer im Zentrum. |
2 | Strahlenschutz ist unabdingbar. Es wird das beste und für den Patienten zugleich schonendste Verfahren gewählt. |
3 | Ob die Indikation gerechtfertigt ist, wird vor jedem Untersuch und jedem Eingriff geprüft. Scheint sie als nicht sinnvoll, erfolgt das Gespräch mit dem Zuweiser. |
4 | Zuweiser erhalten keine Rückvergütung. Aus der Zuweisung und/oder Weitervermittlung von Patienten entstehen den Mitgliedern der SGR-SSR keine finanziellen Vorteile. |
5 | Leistungserfassung und Leistungsabrechnung erfolgen immer im Rahmen der geltenden Tarifverträge. |
6 | Eine ergänzende oder zusätzliche Bildgebung (z.B. Zweitserie im CT) wird nie auf Grund mengengesteuerter, finanzieller Anreize empfohlen und/oder durchgeführt. |
7 | Diagnosen werden umgehend an die zuweisende Ärztin, den zuweisenden Arzt übermittelt. |
8 | Alle in der SGR-SSR organisierten Fachärztinnen und Fachärzte sind verpflichtet, die schweizerischen und internationalen Standards für eine kontinuierliche und dokumentierte Fortbildung zu erfüllen. |
Grundsätzlich gilt:
Radiologische Untersuchungen, bildgestützte Eingriffe oder Therapien werden in einer Qualität erbracht, die den anerkannten wissenschaftlichen und medizinischen Standards entspricht.