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Acht-Punkte-Charta

Die in der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie SGR-SSR organisierten Fachärztinnen und Fachärzte handeln nach den folgenden Grundsätzen (Acht-Punkte-Charta):

1Das Wohl des Patienten steht immer im Zentrum.
2Strahlenschutz ist unabdingbar. Es wird das beste und für den Patienten zugleich schonendste Verfahren gewählt.
3Ob die Indikation gerechtfertigt ist, wird vor jedem Untersuch und jedem Eingriff geprüft. Scheint sie als nicht sinnvoll, erfolgt das Gespräch mit dem Zuweiser.
4Zuweiser erhalten keine Rückvergütung. Aus der Zuweisung und/oder Weitervermittlung von Patienten entstehen den Mitgliedern der SGR-SSR keine finanziellen Vorteile.
5Leistungserfassung und Leistungsabrechnung erfolgen immer im Rahmen der geltenden Tarifverträge.
6Eine ergänzende oder zusätzliche Bildgebung (z.B. Zweitserie im CT) wird nie auf Grund mengengesteuerter, finanzieller Anreize empfohlen und/oder durchgeführt.
7Diagnosen werden umgehend an die zuweisende Ärztin, den zuweisenden Arzt übermittelt.
8Alle in der SGR-SSR organisierten Fachärztinnen und Fachärzte sind verpflichtet, die schweizerischen und internationalen Standards für eine kontinuierliche und dokumentierte Fortbildung zu erfüllen.

 

Grundsätzlich gilt:
Radiologische Untersuchungen, bildgestützte Eingriffe oder Therapien werden in einer Qualität erbracht, die den anerkannten wissenschaftlichen und medizinischen Standards entspricht.

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